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Neue Regelungen ab 22.11.2021

Donnerstag, 18.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern,

seitens des Staatsministeriums für Kultus sind wir über die Regelungen informiert worden, die ab Montag, dem 22. November 2021, greifen werden:

Angesichts des enormen Anstieges der Infektionszahlen gehen wir ab der kommenden Woche wieder dazu über, dass Schülerinnen und Schüler, schulisches Personal dreimal wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen (Montag, Mittwoch und Freitag) durch einen Test nachweisen müssen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Durch die dreimalige Testung in der Woche erhalten wir einen engmaschigen Überblick über das Infektionsgeschehen und können so schnell reagieren, um eine Ausbreitung an unserem Gymnasium zu verhindern. Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen. Es sind entsprechende Kapazitäten vorhanden. Diese Regelung gilt nun auch für Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zutritt von Personen außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeit. (vgl. Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 22. November 2021; SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS)

Mit freundlichen Grüßen

D. Hänel

stellv. Schulleiter