Kinder und Jugendliche verschiedener Nationalitäten besuchen unsere Schule. Sie besitzen mit ihrer lebensweltlichen Mehrsprachigkeit ein besonderes Bildungspotential. Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen wird ausgeführt, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage bestimmt wird.
Aus dieser Bestimmung folgt, dass für Schüler mit Migrationshintergrund wie für alle Schüler die gleichen Chancen zur Wahrnehmung von Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten sind. Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten ist durch die Gleichwertigkeit der unterrichtlichen und sozialen Komponente gekennzeichnet.
Integration bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben außerhalb der Schule ebenso wie an regulären Unterrichts- und Bildungsangeboten der Schule.
[1https://www.schule.sachsen.de/lpdb/web/downloads/24_lp_daz_allgemeinbildende_schule_2018.pdf">https://www.schule.sachsen.de/lpdb/web/downloads/24_lp_daz_allgemeinbildende_schule_2018.pdf