Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Benutzungsordnung für alle Medien mit Bar- oder QR-Code im Schulklub

  1. Allgemeines:
    • Alle Schulangehörigen sind zur Benutzung und Ausleihe der Medien im Schulklub zugelassen. Die Benutzung und das Ausleihen der Medien sind kostenlos.
    • Die Verantwortung für die Benutzung der Medien liegt beim Leiter oder der Leiterin des Schulklubs.
  1. Schulinterner Schülerausweis:
    • Das Ausleihen und die Benutzung aller Medien im Schulklub erfolgt über den schulinternen Schülerausweis.
    • Der Schülerausweis wird durch die Schule ausgegeben und darf auch auf privaten digitalen Endgeräten zur Benutzung gespeichert werden.
    • Bei Verlust des schulinternen Schülerausweises kann dieser für 0,50 € im Schulbüro neu ausgestellt werden.
  1. Ausleihe und Benutzung:
    • Alle Medien müssen beim Leiter oder der Leiterin des Schulklubs ausgeliehen werden. Das betrifft insbesondere auch kurze Ausleihdauern von weniger als einem Tag.
    • Die Leihfrist für mehrere Tage beträgt für alle Medien 14 Tage und kann nach Absprache mit dem Leiter oder der Leiterin des Schulklubs individuell verlängert werden.
    • Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden.
  1. Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung:
    • Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu bewahren.
    • Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
    • Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
    • Bei Beschädigung, Verlust oder Nichtrückgabe nach der zweiten Mahnung können Kosten für Neuanschaffung oder Hergabe anderer gleichwertiger Medien verlangt werden.
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