Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Hausordnung

... unsere Regeln für einen geordneten Schulalltag
  1. Der Aufenthalt in den Schulgebäuden und im Schulgelände dient nur zu Unterrichtszwecken und zu genehmigten außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Die Lernenden erscheinen möglichst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Der Unterricht beginnt und endet zu den von der Schule festgelegten Zeiten.
  1. Während der Pausen ist von den benannten Lehrkräften in den festgelegten Bereichen aktiv Aufsicht zu führen. In den großen Pausen sollten sich die Lernenden bei entsprechender Witterung im Schulgelände aufhalten. Die Außensportanlagen (rote Tartanflächen) sind nur unter Aufsicht einer Lehrkraft zu nutzen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist hier nicht erlaubt. Befindet sich Schnee oder Eis auf diesen Flächen, dann dürfen diese nicht betreten werden. Zwei Minuten vor Unterrichtsbeginn sind alle Lernenden wieder im Klassenraum und stellen ihre Unterrichtsbereitschaft her.
  1. Alle Lernenden der Klassen 5 bis 10 dürfen während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit das Schulgelände nicht verlassen. Ausgenommen ist die im Stundenplan ausgewiesene Mittagspause. Lernende, die in dieser Zeit die Schule verlassen wollen, müssen eine Genehmigung der Eltern vorlegen. Lernende der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände während der Pausen, die mindestens 20 Minuten dauern, und während der Freistunden verlassen. Beim Verlassen des Schulgrundstückes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.           
  1. Der Wechsel zu den einzelnen Fachräumen im Haus 1, Haus 2 und der Sporthalle erfolgt zügig auf dem festgelegten Weg.
  1. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Unterrichtsräumen werden wöchentlich zwei Lernende jeder Klasse als Ordnungsdienst von Klassenlehrkraft eingeteilt. Sie übernehmen eigenverantwortlich die Säuberung der einfachen Whiteboards und achten auf Sauberkeit im Klassenzimmer/Fachkabinett.
  1. Über den Aufenthalt in Fachkabinetten sowie der Sporthalle entscheidet die verantwortliche Lehrkraft. Gas- und Wasserhähne sowie Steckdosen an den Arbeitsplätzen sind nur nach Aufforderung durch die verantwortliche Lehrkraft zu benutzen. Die Sporthalle wird grundsätzlich in Sportschuhen betreten, die erst im Umkleideraum angezogen werden.
  1. Jeder/jede Lernende trägt zur Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme im Schulbereich bei und verhält sich so, dass kein anderer geschädigt oder belästigt wird. Alle gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer Lernender um. In den abgelegten Kleidungsstücken und Taschen sind keine Wertgegenstände aufzubewahren. Diebstahl ist der Schulleitung sofort anzuzeigen.
  1. Schäden an Lehrmitteln, den Inneneinrichtungen, den Gebäuden und auf dem Außengelände sind sofort zu melden. Für Schäden, die von Lernenden vorsätzlich verursacht, werden diese im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftbar gemacht. Der Verlust oder die Beschädigung von im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise überlassenen Lernmitteln sind laut Dienstanweisung Nr. 01/2014/SSA ersatzpflichtig.
  1. Die Inbetriebnahme und das Herunterfahren der interaktiven Tafelsysteme erfolgen ausschließlich nur durch die Lehrkräfte des Gymnasiums. Weitere Audiovisuelle Technik bedient ebenfalls die verantwortliche Lehrkraft, gegebenenfalls ein von ihr beauftragter Lernender.
  1. Die Anweisungen der Lehrkräfte und der technischen Kräfte in den Bereichen Bildung, Erziehung, Ordnung und Sicherheit sind zu befolgen. Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Treppen untersagt und in den Gängen zu vermeiden, damit die Fluchtwege nicht eingeschränkt werden. Es ist wegen der Unfallgefahr nicht gestattet, sich auf die Heizkörper und Fensterbänke zu setzen oder zu stellen. Während der Pausen sind die Fenster im Haus 2 aus Sicherheitsgründen in die Kippstellung zu bringen oder zu schließen. Für genügend Frischluft sorgt die verantwortliche Lehrkraft während des Unterrichts.
  1. Die Lehrkraft verlässt nach dem Unterricht als Letzter das Zimmer, gibt Fundsachen im Schulbüro ab oder beauftragt damit einen/eine Schüler/In. Der Abfall ist in den entsprechenden Gefäßen zu entsorgen.
  1. Ist eine Klasse ohne Lehrkraft, meldet dies der/die KlassensprecherIn bis spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Schulbüro Haus 1.
  1. Im gesamten Schulbereich gilt das Rauchverbot. Dieses Verbot gilt auch für die Benutzung von E-Zigaretten und E-Shishas. Es ist nicht gestattet, Alkohol und/oder Drogen zu konsumieren bzw. sie zu vertreiben. Bei Großveranstaltungen kann unter Einhaltung des Jugendschutzes eine Schankgenehmigung erteilt werden.
  1. Warme Speisen werden nur in den Speiseräumen und an den im Außengelände ausgewiesenen Plätzen („Futterkrippen“) verzehrt. Die Schultaschen und Jacken sind in die Regale im Gang entlang der Wand einzuordnen. Bei der Essenausgabe stellen sich die Lernenden geordnet in Reihen an. Während der Einnahme des Essens ist auf Ordnung, Sauberkeit und angemessene Lautstärke zu achten. Nach dem Essen werden die Tische abgewischt und das Geschirr zum dafür vorgesehenen Abstellplatz gebracht. Die Essensreste sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Außerhalb der Essenszeiten steht der große Speiseraum den Lernenden als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Der Verzehr von außerhalb erworbenen warmen Speisens ist nur an den im Außengelände ausgewiesenen Plätzen („Futterkrippen“) gestattet, unter der Voraussetzung, dass für diesen Bereich eine durch den Schülerrat organisierte Aufsicht bereitsteht.
  1. Das Befahren des Schulgeländes ist höchstens mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Das Abstellen der Fahrräder, Mopeds und Motorräder hat auf den angewiesenen Plätzen zu erfolgen. Die Fahrzeuge sind zu sichern, da der Schulträger keine Haftung übernimmt. Fahrräder sind an die Fahrradständer anzuschließen. Die PKW der Lernenden und Eltern sind auf öffentlichen Parkplätzen, nicht im Schulgelände abzustellen.
  1. Unfälle im Schulbereich oder auf dem Schulweg sind umgehend im Schulbüro bzw. der Schulleitung anzuzeigen. Die schriftliche Unfallmeldung wird durch die Schule innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis ausgefertigt.
  1. Nichtteilnahme am Unterricht (z.B. durch Krankheit) ist durch die Erziehungsberechtigten von 6.45 – 7.45 Uhr telefonisch der Schule zu melden. Schulversäumnisse werden schriftlich bei den verantwortlichen Lehrkräften entsprechend der Schulbesuchsordnung (SBO) angezeigt. Lernende der Sekundarstufe II müssen bei Versäumnis einer Klausur oder sonstigen angekündigten Leistungserhebung eine ärztliche Bescheinigung bei der betreffenden Lehrkraft vorlegen. Freistellungen / Beurlaubungen müssen rechtzeitig (möglichst eine Woche vorher) mit Hilfe des Formblattes schriftlich beantragt werden. Grundlage von Freistellungen ist die Schulbesuchsordnung (SBO).
  1. Besondere Vorkommnisse und Hinweise darauf sind sofort der Schulleitung, dem Schulbüro, der Lehrkraft oder dem Hausmeister mitzuteilen. Im Brandfall wird nach dem Alarmsignal entsprechend des Evakuierungsplanes das Schulgebäude auf den vorgegebenen Fluchtwegen geräumt. Bei anderen Vorkommnissen verbleiben alle in den Klassenzimmern und verhalten sich entsprechend der Anweisungen der Lehrkräfte.
  1. Filmen, Fotografieren und Tonaufzeichnungen während des Unterrichtes bedürfen der Genehmigung der Schulleiterin. Das Einverständnis des betreffenden Personenkreises ist vorher einzuholen sowie der Verwendungszweck schriftlich zu beantragen. Auf dem Schulgelände sind alle mobilen Kommunikationsgeräte wie auch Unterhaltungstechnik und elektronische Spielgeräte ausgeschaltet (einschließlich Pausen). Nach pädagogischem Ermessen kann eine Nutzung dieser Geräte durch eine Lehrkraft erlaubt werden. Ausnahmen können bei der Schul-leitung durch die Eltern beantragt werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Handynutzung in den Pausen und Freistunden durch die Klassenstufen 9-12 bei stummgeschaltetem Gerät. Bei Verstoß werden die Geräte eingezogen und können erst am Ende des Schultages bei der Schulleiterin abgeholt werden. In Wiederholungsfällen werden die Eltern informiert. Die Schule übernimmt für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust keine Haftung.
  1. Im gesamten Bereich des Gymnasiums sind politisch motivierte Handlungen nicht zulässig, die zu Willensbekundungen führen können. Oberster Grundsatz ist die ideologische Neutralität. Schriftliche Meinungsäußerungen sind unter Verantwortung des Schülerrats an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Jeder Aushang ist mit Name und Klasse zu versehen, sonst wird er entfernt. Gegendarstellungen unterliegen der gleichen Verfahrensweise.
  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die im § 39 des Sächsischen Schulgesetzes ausgewiesenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wirksam.

Die überarbeitete Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 18.05.2022 bestätigt und tritt mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft.

gez. K. Keller                                     gez. M. Hübner                                   gez. R. Jeske

Schulleiterin                                      Vors. Schülerrat                                 Vors. Elternrat

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