Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Wir brauchen Ihre Unterstützung:  Förderverein "Freundeskreis Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf e.V." 

Informationen des Schulleiters für die Schüler der Klasse 11

Donnerstag, 30.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11,

ab dem 6. Mai 2020 beginnt  für die Schüler der Klasse 11 der Kursunterricht an unserer Schule. Dieser wird mit einem überarbeiteten Hauptstundenplan beginnen und muss unter Einhaltung des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Informiert Euch dazu bitte vorher unter den folgenden Links:

 Stundenpläne: Achtung! Es gibt Änderungen! Stand 4.5.2020 12 Uhr

Weitere Informationen zum Stundenplan und zum Betreten des Schulgebäudes erhaltet Ihr auf dem Vertretungsplan unserer  Homepage.

Für die kommende Woche bekommt Ihr keine weiteren digitalen Lernaufgaben. Eure Aufgabe ist es, sich so auf den Unterricht vorzubereiten, dass die Themen der vergangenen Wochen besprochen werden können. Sollten bei der Bearbeitung der Lernaufgaben Fragen entstanden sein, so notiert Euch diese und bringt sie in den Unterricht mit.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Elmenthaler

Schulleiter Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Informationen des Schulleiters zu der Durchführung der Konsultationen und zu den Lernaufgaben

Freitag, 17. April 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

ab 20.04.2020 beginnen die Konsultationen für die schriftlichen Prüfungen der Schüler der 12. Klasse an unserem Gymnasium. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler betritt das Haus 1 durch die Hintertür.
  2. Jede Schülerin und jeder Schüler wäscht und desinfiziert sich nach dem Betreten umgehend die Hände.
  3. Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies rechtzeitig der Schule.
  4. Jede Schülerin und jeder Schüler bringt sich die Speisen und Getränke für den gesamten Konsultationstag mit. Die Cafeteria ist geschlossen.
  5. Das Verlassen des Schulgebäudes ist für die Konsultationstage untersagt bzw. nur nach Absprache mit dem Schulbüro in dringenden Fällen gestattet. Nach Abschluss der Konsultation ist die Schule am jeweiligen Tag sofort zu verlassen.
  6. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 11 dürfen das Schulgebäude nicht betreten.

Information zum Stundenplan werden für die Schüler der 12. Klasse auf dem Vertretungsplan veröffentlicht. Der Schülertransport mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nach Informationen durch das SMK gewährleistet.

Nach den Osterferien werden für die Schüler der Klassen 5 bis 11 weitere Lernaufgaben auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Erledigung dieser Aufgaben ist verpflichtend. Das Praktikum in der Klasse 9 ist abgesagt.

Ich wünsche allen Schülern der Klasse 5 bis 11 weiterhin Durchhaltevermögen beim Bearbeiten der Lernaufgaben und den Schülern der 12. Klasse viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Elmenthaler

Schulleiter Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Empfehlungen des schulpsychologischen Beratungsdienstes

Dienstag, 07. April 2020  

Sehr geehrte Eltern,

unter folgendem Link finden Sie Informationen des schulpsychologischen Beratungsdienstes des Landesamtes für Schule und Bildung im Standort Bautzen:

Informationen des schulpsychologischen Beratungsdienstes

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Elmenthaler

Schulleiter Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Zulassung zur Abiturprüfung 2020

Freitag, 03. April 2020  

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12,

unter folgendem Link findet Ihr die Informationen für die Zulassung zur Abiturprüfung 2020:

Zulassung zur Abiturprüfung

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Elmenthaler

Schulleiter Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Schulanmeldung 2024

Anmeldezeiten der neuen 5. Klassen am Oberland-Gymnasium

Auch in diesem Jahr kann die Anmeldung an unserem Gymnasium durch Anmeldung vor Ort bzw. postalisch erfolgen.

Der Anmeldezeitraum ist der 09.02. bis 01.03.2024.

 

Anmeldung postalisch:

Bitte senden Sie die Anmeldung mit den notwendigen Anmeldeunterlagen an folgende Adresse:

Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf

Albertstr. 2

02782 Seifhennersdorf

 

Anmeldung vor Ort:

Bitte vereinbaren Sie zur Kontaktreduzierung vorher einen Termin im Schulbüro unter der Telefonnummer 03586 350 640.

Anmeldeort: Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf, Haus 1 Zimmer 021-1

 

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  •  Bildungsempfehlung der Grundschule für das Gymnasium
  •  Geburtsurkunde (Kopie)
  •  Halbjahreszeugnis Kl. 4 der Grundschule (Kopie)
  •  Den von allen Sorgeberechtigten unterschriebenen Aufnahmeantrag (bzw. ggf. einen aktuellen Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht)
  •  Rückmeldung für die jetzige Schule/Anmeldebestätigung für die Personensorgeberechtigten (wird durch die Grundschule ausgegeben)
  •  Nachweis Masernschutz (Kopie)

 

Die Kopien können auch durch das Schulbüro kostenlos angefertigt werden!

 

Auswahlkriterien:

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien

in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schülerin bzw. Schüler unserer Schule.

2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).

3. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder

eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am

Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das

Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonder-pädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn dazu bereits im Aufnahmebescheid eine entsprechende Zusage erteilt wurde.

 

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